Wochenbett - Steffis Wochenbett

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Wochenbett

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Für mich steht das Wohlbefinden von
Ihnen und ihrem Baby an erster Stelle.
Ich werde Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
Und alle ihre Fragen bestmöglichst beantworten.




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Bei der Mutter

  • Beratung zum Thema Ernährung des Kindes: Stillen oder Schoppenflasche
  • Kontrolle der Brust
  • Kontrolle und Unterstützung der Gebärmutterrückbildung
  • Kontrolle der Naht nach spontan und Kaiserschnitt Geburt
  • Klammerentfernung nach Kaiserschnitt
  • Blutungskontrolle, Blutdruck, Blutzucker,
  • Allgemeines einschätzen des physischen und psychischen Situation, und einleiten der Interventionen falls dies erforderlich ist

Beim Neugeborenen

  • Beobachtung des Trinkverhaltens
  • Gewichtskontrolle,
  • Kontrolle der Temperatur und der Haut
  • Nabelkontrolle/ Nabelpflege
  • Blutentnahme (Guthrie/ Billirubin)
  • Kontrolle der Vitalwerte (Puls, Atmung)

Instruktionen für die Eltern

  • Kinderpflege allg.
  • Kinderbad
  • Bewegungsmuster des Kindes (Lagerung,Infant Handling)
  • Babymassage
  • Beruhigungsmöglichkeiten




Kostenübernahme

Die Krankenkasse bezahlt einen Teil der Betreuung (ca. 75%) während maximal 56 Tagen ab Geburt aus der Grundversicherung. Voraussetzung dafür ist eine Verordnung durch den Arzt für die ambulante Wochenbettpflege (Download Verordnungsblatt).
Der Grund für die Betreuung muss von der Pflegefachfrau dokumentiert und begründet werden. Sobald die Wöchnerin von der nachfolgenden Mütter- und Väterberatung betreut werden kann, schliesst die Pflegefachfrau ab.Im Kanton Zürich übernimmt die Wohngemeinde die Restfinanzierung.Es gibt einen Patientenanteil von sfr 8.-im Tag, welcher vielerorts von der Wohngemeinde übernommen wird. Wenn die Gemeinde diese nicht übernimmt, stelle ich sie der Pflegeempfängerin in Rechnung (neue Pflegefinanzierung). Im Kanton SG sind es max. sfr 15.95 oder 10% pro Besuch.Im Kanton Zürich laufen Verhandlungen mit den Gemeinden, um eine einheitliche Lösung zu erreichen.







 
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